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   OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16   

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https://dejure.org/2017,9276
OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,9276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,9276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,9276)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG
    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen, für den Bereich der Gastronomie sowie des Lebensmitteleinzelhandels benutzten bzw. eingetragenen Zeichen

  • damm-legal.de

    Verwechslungsgefahr bei Marken im Bereich Gastronomie / Lebensmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen, für den Bereich der Gastronomie sowie des Lebensmitteleinzelhandels benutzten bzw. eingetragenen Zeichen

  • kanzlei.biz

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen "Weinstein" und "WeinStein ums Eck"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Kennzeichen; Verwechslungsgefahr; Kennzeichenkraft; Zeichenähnlichkeit; Dienstleistungsähnlichkeit

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14
    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen, für den Bereich der Gastronomie sowie des Lebensmitteleinzelhandels benutzten bzw. eingetragenen Zeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr bei Marken im Bereich Gastronomie / Lebensmittel

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen Marken Weinstein und WeinStein ums Eck hinsichtlich Dienstleistung Verpflegung von Gästen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "Weinstein" und "Weinstein ums Eck"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 401
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Die Abmahnung war berechtigt, weil die Beklagte durch den Betrieb ihres Geschäfts unter "Weinstein ums Eck" und durch die Markenanmeldung mindestens die o. g. Wortmarke "Weinstein" des Klägers verletzt hat (vgl. dazu BGH GRUR 2016, 1301, Tz. 67 - Kinderstube).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Für eine markenmäßige Nutzung ist es ausreichend, wenn der angesprochene Verkehr zu der Annahme veranlasst wird, dass eine Verbindung zwischen dem angegriffenen Unternehmenskennzeichen und den Waren oder Dienstleistungen besteht, die der Dritte vertreibt (BGH GRUR 2009, 772 [BGH 18.12.2008 - I ZR 200/06] Tz. 48 - Augsburger Puppenkiste).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Für die Bejahung der Markenähnlichkeit reicht regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der Wahrnehmungsbereiche (klanglich, schriftbildlich oder begrifflich) aus (BGH GRUR 2011, 824 [BGH 20.01.2011 - I ZR 31/09] - Kappa).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    b) In zeitlicher Hinsicht ist der Auskunftsanspruch zwar nicht mit dem nachgewiesenen Beginn der ersten Verletzungshandlung begrenzt (BGH GRUR 2007, 877 [BGH 19.07.2007 - I ZR 93/04] - Windsor Estate).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Selbst wenn man einen Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns annehmen wollte, so könnte der Umfang des Anspruchs hier ohne weiteres geschätzt werden, womit eine Auskunftsverpflichtung über den erzielten Gewinn ausscheidet (BGH GRUR 2006, 419, [BGH 06.10.2005 - I ZR 322/02] Tz. 17 - Noblesse).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Die nachträgliche Schwächung stellt einen Ausnahmetatbestand dar und kann deshalb nur dann angenommen werden, wenn der Verkehr durch das Auftreten identischer oder ähnlicher Zeichen im Bereich der eigenen oder einer benachbarten Branche daran gewöhnt ist und sie deshalb nicht mehr einem bestimmten Unternehmen zuordnet (BGH GRUR 2001, 1161 [BGH 15.02.2001 - I ZR 232/98] - CompuNet/ComNet Tz. 34 bei juris; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., Rn 651 ff. zu § 14 MarkenG).
  • EuGH, 26.02.2008 - C-132/05

    NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Die Auskunftspflicht ist in diesem Fall auf die Bekanntgabe der Netto-Umsätze beschränkt (Ströbele/Hacker aaO., 580 zu § 14 MarkenG; BGH GRUR 2008, 524 Tz. 45 - The Home Store).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Die mit der Klagemarke geschützte Dienstleistung "Verpflegung von Gästen" hat gewisse Überschneidungen mit dem Vertrieb von Weinen und ist daher im Ähnlichkeitsbereich mit der von der Beklagten ausgeübten "Einzelhandelsdienstleistung mit Weinen" angesiedelt (BGH GRUR 2000, 883, 884 [BGH 20.01.2000 - I ZB 32/97] - Papagallo).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 6 U 249/16

    Verfügungsgrund für markenrechtliche Unterlassungsverfügung; Schutzumfang einer

    Eine nachträgliche Schwächung ist nur anzunehmen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch das Auftreten identischer oder ähnlicher Zeichen im Bereich der eigenen oder einer benachbarten Branche an solche Zeichen gewöhnt sind und diese deshalb nicht mehr einem bestimmten Unternehmen zuordnet (BGH (U.v. 15.02.2001 - I ZR 232/98) - CompuNet/ComNet, Rn. 34, OLG Frankfurt a.M. (U.v. 23.02.2017 - 6 U 86/16), Rn. 17, bei juris).
  • BPatG, 14.04.2020 - 26 W (pat) 13/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "WEINSTEIN" - kein

    Gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5. April 2016 (3-06 O 94/15) hat die Antragstellerin allerdings vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 86/16) Berufung eingelegt.
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